News-Beitrag
UPDATE - Sportbetrieb ab 03.04.2022
Mit der Inkraftsetzung der 17. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist mit dem Wegfall fast aller bis dahin geltenden Einschränkungen für den Sportbetrieb dieser ab 03.04.2022 wieder fast ohne Einschränkungen möglich.
Weiterhin gültig bleiben jedoch die Regelungen des Hausrechtes der Betreiber der Sportanlagen.
Achtet bitte auf die Einhaltung allgemeiner Hygieneanforderungen, um Euch selbst und Eure Sportfreunde zu schützen.
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