News-Beitrag
Sektionssportausschuss beschließt Änderung der Zusatzbestimmungen 2016/2017
Auf seiner Sitzung am 23.09.2016 hat der Sektionssportausschuss der Sektion Classic mehrheitlich die Änderung der Zusatzbestimmungen 2016/2017 mit sofortiger Wirkung beschlossen. Der Punkt 1.8 wird wie folgt geändert:
1.8 Spielrecht für Sportler (verändernd/ergänzend C 1.6.3 Spielrecht für Sportler)
Für den Einsatz von Spielern in Mannschaften auf Landesebene gilt folgende Regelung:
...
(c) Die Hierarchie der Altersklassen ist für den Spielbetrieb wie folgt geregelt: Männer/Frauen – Senioren. Innerhalb der Altersklassen gliedern sich die Spielebenen für den Klubspielbetrieb wie folgt: Bundesligen – Verbandsliga – Landesligen – Landesklassen – Kreisoberligen – Kreisligen – Kreisklassen.
...
(n) U18-Spieler(innen) dürfen max. 23 Mannschaftsspiele im Klubspielbetrieb pro Saison bestreiten (Nachweispflicht auf dem Spielblatt). Weitergehende Regelungen sind durch die Kreisvereine zu treffen.
Die vollständige aktualisierte Version der Zusatzbestimmungen steht zum [download=2016_09_23_Zusatzbestimmungen_2016_2017_(2016_09_23).pdf]Download[/download] (auch unter Downloads - Ordnungen) bereit.
Mit sportlichem Gruß
Gut Holz!
Wolfram Beck
Sektionsvorsitzender
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